Herr RA Hugger ist als Nachfolger von Herrn RA Würdinger Vertragsanwalt des ADAC
für das gesamte Gebiet des Landkreises und der Stadt Passau.
Dieses Rechtsgebiet umfasst die Regulierung von Verkehrsunfällen auch unter Einbeziehung komplizierter Einzeldetails, die grundlegende Kenntnisse in Unfallrekonstruktionen erfordern, und natürlich Personenschaden mit Schmerzensgeld, ebenso Unfälle mit Auslandsbezug. Schwerpunkte sind weiter Verteidigung in Verkehrssachen (insbesondere Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung) und natürlich Führerscheinangelegenheiten, Recht der Fahrerlaubnis, insbesondere Erwerb, Entziehung und Neuerteilung, als auch Beratungen zur Vorbereitung auf die MPU. Natürlich ist eine Vielzahl von Gewährleistungsrechten an Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen Gegenstand meiner Tätigkeit, ferner Gewährleistungsrechte bei Reparaturfällen.
Dazu gehören auch regelmäßig Probleme beim Kfz-Kauf und beim Leasing.
Zum Verkehrsrecht gehören auch die grundlegenden Fragen zu den Versicherungsverhältnissen, insbesondere im Zusammenhang mit Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. |