Die Kanzlei Würdinger bietet eine transparente KostenstrukturUns ist es wichtig, unsere Leistung transparent zu gestalten. Zunächst werden wir mit Ihnenüber die anfallenden Gebühren sprechen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Leistung anzubieten. 1. Rechtsschutzversicherung Wir holen die Deckungszusage für den von uns zu bearbeitenden Fall ein, so dass es keine bösen Überraschungen gibt. 2. Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe Es gibt die Möglichkeit, unter Vorlage von Nachweisen, beispielsweise Bescheiden vom Sozialamt oder Einkommensnachweisen, am Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Dies gilt nur für außergerichtliche Tätigkeiten. Hier wird eine Zuzahlung von 15,00 EUR fällig. Prozesskostenhilfe (PKH) kann mit der Klage beantragt werden. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt und mit Belegen versehen werden. 3. Unfallsachen In Unfallsachen trägt unsere Gebühren die gegnerische Versicherung, sofern der Unfall für Sie unverschuldet war. Gerne informieren wir Sie hierzu. 4. Grundsätzliches zur Gebührenberechnung Grundsätzlich rechnen wir über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies richtet sich in Zivilverfahren nach dem Gegenstands- oder Streitwert, in Straf-, Bußgeld- und Sozialgerichtsverfahren nach Rahmengebühren. Im aussergerichtlichen Bereich sind auch Honorarvereinbarungen nach Stundenaufwand oder auf der Basis einer Pauschale möglich. |
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