Kanzlei Würdinger, Rechtsanwälte in Passau. Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht - Rechtsberatung ist eine Frage des Vertrauens. Zu Rechtsanwalt Herbert Hugger Zu Rechtsanwältin Eva Würdinger-Brand Link zur Startseite  
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Die Kanzlei Würdinger bietet eine transparente Kostenstruktur

Uns ist es wichtig, unsere Leistung transparent zu gestalten. Zunächst werden wir mit Ihnen
über die anfallenden Gebühren sprechen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Leistung anzubieten.

1. Rechtsschutzversicherung
Wir holen die Deckungszusage für den von uns zu bearbeitenden Fall ein,
so dass es keine bösen Überraschungen gibt.

2. Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Es gibt die Möglichkeit, unter Vorlage von Nachweisen, beispielsweise Bescheiden
vom Sozialamt oder Einkommensnachweisen, am Amtsgericht einen Berechtigungsschein
für Beratungshilfe zu beantragen. Dies gilt nur für außergerichtliche Tätigkeiten.
Hier wird eine Zuzahlung von 15,00 EUR fällig. Prozesskostenhilfe (PKH) kann mit der Klage
beantragt werden. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt und mit Belegen versehen werden.

3. Unfallsachen
In Unfallsachen trägt unsere Gebühren die gegnerische Versicherung,
sofern der Unfall für Sie unverschuldet war. Gerne informieren wir Sie hierzu.

4. Grundsätzliches zur Gebührenberechnung
Grundsätzlich rechnen wir über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Dies richtet sich in Zivilverfahren nach dem Gegenstands- oder Streitwert, in Straf-, Bußgeld- und Sozialgerichtsverfahren nach Rahmengebühren. Im aussergerichtlichen Bereich sind auch Honorarvereinbarungen nach Stundenaufwand oder auf der Basis einer Pauschale möglich.
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